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Bestattungsvorsorge

BestattungsvorsorgeStirbt ein Mensch, so kann er auf unterschiedliche Art und Weise bestattet werden. Das Angebot an Bestattungsarten ist in Deutschland sehr vielfältig. So sind etwa Feuerbestattungen oder Seebestattungen möglich. Einige Bestattungen müssen dem ausdrücklichen Wunsch des Verstorbenen entsprechen.

Es empfiehlt sich, bereits zu Lebzeiten eine Bestattungsvorsorge abzuschließen, damit die persönlichen Wünsche bei der Bestattung berücksichtigt werden können. Eine Bestattungsvorsorge kann entweder bei einem Bestatter oder bei einer Versicherung abgeschlossen werden.

Genehmigung von Bestattungsarten

Bis auf die Erdbestattung ist für jede weitere Bestattungsart zunächst eine Einäscherung des Verstorbenen notwendig. Die Kremation des Leichnams kann jedoch nur dann durchgeführt werden, wenn sie dem Willen des Verstorbenen entspricht. Bei einer Seebestattung müssen die Angehörigen zudem nachweisen, dass der Verstorbene in irgendeiner Form der See verbunden war. Üblicherweise genügt für diese Nachweise eine Bestätigung der Angehörigen. Um jedoch sämtliche Zweifel auszuschließen, ist es hilfreich, eine schriftliche Bestattungsvorsorge des Verstorbenen vorzulegen, die die Bestattungswünsche zweifelsfrei belegen kann.

Abschluss einer Bestattungsvorsorge

Eine Bestattungsvorsorge kann nicht nur den Wunsch nach einer bestimmten Bestattungsart oder den Ablauf bei einer Bestattung beschreiben, sondern auch im Vorfeld festlegen, welches Bestattungsunternehmen im Todesfall mit der Bestattung beauftragt werden soll. Dabei ist es ratsam, in mehreren Bestattungshäusern nach einer Bestattungsvorsorge zu fragen, um verschiedene Angebote miteinander vergleichen zu können. Zudem bieten nicht nur Bestatter, sondern auch einige Versicherungen an, eine Bestattungsvorsorge abzuschließen.

Finanzierung einer Bestattungsvorsorge

Eine Bestattungsvorsorge kann nicht nur bei individuellen Wünschen sinnvoll sein. Auch die Finanzierung einer Bestattung kann sich mit einer Bestattungsvorsorge einfacher gestalten. So müssen die Angehörigen die Bestattungskosten nicht mit einer Zahlung leisten, sondern können die voraussichtlichen Kosten in monatlichen Raten zahlen. Meist werden die Beiträge auf ein so genanntes Treuhandkonto eingezahlt, was die Angehörigen vor einer eventuellen Insolvenz des Bestatters schützt. Direkt beim Bestatter Vorkasse zu leisten, ist eher unüblich.

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