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Arten der Bestattungsvorsorge

Es gibt verschiedene Möglichkeiten, um für eine Bestattung vorzusorgen, beispielsweise die Bestattungsverfügung, die Sterbegeldversicherung und den Bestattungsvorsorgevertrag. Die Vorsorge erleichtert es den Angehörigen, mit dem Todesfall umzugehen, da die Wünsche des Verstorbenen bereits bekannt sind und teilweise sogar schon die finanzielle Absicherung dieser Wünsche erfolgt ist.

Bestattungsverfügung

Eine Bestattungsverfügung sichert die Wünsche des Verfassers hinsichtlich seiner eigenen Bestattung. Das Dokument kann sehr detailliert verfasst werden. Von der Bestattungsart bis zur Inschrift auf dem Grabstein kann der Verfasser seine Vorstellungen festhalten. Bestattungsverfügungen können handschriftlich verfasst werden, es gibt jedoch auch Vordrucke, die beispielsweise im Internet angeboten werden. Diese können ausgedruckt und unterschrieben werden. Dabei sollte das Dokument von einem Notar oder Arzt beglaubigt werden.

Bestattungsvorsorgevertrag als Bestattungsvorsorge

Ein Bestattungsvorsorgevertrag ist eine Möglichkeit der Bestattungsvorsorge, die direkt mit dem gewünschten Bestatter abgeschlossen wird, der auch die Bestattung ausführen soll. Bei einem Bestattungsvorsorgevertrag werden die eigenen Wünsche bezüglich der Bestattung bereits mit dem Bestatter festgelegt und eine finanzielle Absicherung geschaffen. Der Bestatter erstellt ein Angebot für die Bestattungsleistung und der Betrag wird bereits zu Lebzeiten beglichen. Das Geld, dass für die Kosten des Bestatters gezahlt wird, sollte auf einem Treuhandkonto hinterlegt werden. So ist es vor Insolvenz oder dem Versterben des Bestatters gesichert.

Sterbegeldversicherung als Bestattungsvorsorge

Auch eine Sterbegeldversicherung kann im Rahmen der Bestattungsvorsorge sinnvoll sein. Eine Sterbegeldversicherung sichert nur die finanziellen Mittel für eine Bestattung. Die Versicherung wird für einen eher kleinen Versicherungsbetrag abgeschlossen, der in der Regel zwischen 2.500,- und 5.000,- Euro liegt. Die monatlichen Beiträge für die Versicherung sind daher recht niedrig. Das Geld wird meist erst im Todesfall an die Hinterbliebenen ausgezahlt und kann zur Deckung aller Kosten genutzt werden, die mit der Bestattung in Zusammenhang stehen.

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