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Kosten einer Bestattungsvorsorge

Ein Bestattungsvorsorge kann helfen, die Wünsche für die eigene Bestattung abzusichern. Die Wünsche werden dabei schriftlich festgehalten und sind bindend. Demzufolge können die Hinterbliebenen nicht ohne einen triftigen Grund von den Inhalten der Bestattungsvorsorge abweichen. Eine Bestattungsvorsorge soll aber auch finanzielle Sicherheit schaffen. Die Gebühren und Bestattungskosten werden meist schon zu Lebzeiten beglichen.

Kosten für den Abschluss

Das reine Abschließen einer Bestattungsvorsorge ist meist kostenlos, es werden nur die reinen Bestattungskosten beglichen. Grund dafür ist, dass der Bestattungsdienst, davon profitiert, wenn eine Bestattungsvorsorge abgeschlossen wird. Dieser Vorteil entsteht dadurch, dass sich die Angehörigen schon frühzeitig auf einen Bestatter festlegen. Die Bestattungsvorsorge ist somit ein Vorvertrag mit sämtlichen Inhalten für die durchzuführenden Leistungen nach dem Eintritt des Todesfalls.

Treuhandkonto einrichten

Die Kosten einer Bestattungsvorsorge werden in der Regel schon vor dem Eintritt des Sterbefalls an das gewählte Bestattungsunternehmen gezahlt. Dieses Geld dient dem Bestattungsunternehmen als Sicherheit. Allerdings können die Zahlungsmodalitäten von Bestattungsunternehmen zu Bestattungsunternehmen verschiedenen sein. Viele Institute bieten beispielsweise auch Ratenzahlungen an. In jedem Fall empfiehlt es sich - auch im Sinne der Vorsorgetreffenden - ein Treuhandkonto einzurichten. Ein Treuhandkonto stellt sicher, dass beide Parteien, also sowohl der Bestatter als auch der Vorsorgende, im Ernstfall an das eingezahlte Geld kommt. Für den Bestatter bedeutet dies, dass erst im Sterbefall auf das eingezahlte Geld zugegriffen werden kann. Für Angehörige ist es wiederum eine Absicherung, da es passieren kann, dass ein Beerdigungsunternehmen Insolvenz anmelden muss, der Eigentümer wechselt oder sogar verstirbt. In diesen Fällen müssen die Vorsorgenden einen neuen Vorsorgevertrag abschließen. Das Geld aus dem alten Vertrag steht ihnen dann zur Verfügung.

Kosten der Auflösung einer Bestattungsvorsorge

In einigen Fällen kann es vorkommen, dass eine abgeschlossen Bestattungsvorsorge für die Vorsorgetreffenden besonders nachteilig wird. Dies kann etwa der Fall sein, wenn der Vorsorgende umzieht und somit eine große Distanz zwischen Sterbe- und Beisetzungsort vorliegt. Dies kann für den Bestatter eine große Belastung sein, da die Überführung mit deutlich mehr Aufwand durchgeführt werden muss. Dies kann gleichzeitig für die Hinterbliebenen problematisch sein, da eine Überführung erhebliche Mehrkosten mit sich bringen kann. In einem solchen Fall kann der Bestattungsvorsorgevertrag gekündigt werden. Dabei muss das gewählte Bestattungsinstitut zustimmen, den geschlossenen Vertrag aufzulösen. Meist wird dabei eine Abschlagsgebühr erhoben, die von den Vorsorgenden getragen werden muss. Die Höhe dieser Kosten richtet sich meist nach der eventuellen Auftragssumme.

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