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Bankvollmacht

Wer für den Ernstfall vorsorgen möchte, der kann für nahezu jede Begebenheit eine Absicherung treffen. Eine spezielle Form der Absicherung ist die Bankvollmacht, die die Übertragung von Verfügungsrechten für ein oder mehrere Konten an eine anderen Person regelt.

Nutzen einer Bankvollmacht

Eine Bankvollmacht ist für den Fall gedacht, dass eine Person nicht mehr selbständig über ihr Konto verfügen kann. Eine andere Person kann mit der Bankvollmacht auf die darin enthaltenen Konten zugreifen beziehungsweise die ausgewiesenen Überweisungen und Transaktionen durchführen. Dies ist etwa der Fall, wenn Abonnement-Schulden bzw. Rechnungen überwiesen werden sollen. Gründe, warum ein Kontoinhaber nicht mehr auf sein eigenes Konto zugreifen kann, sind sehr breit gefächert. So können etwa durch Krankheiten oder durch ein hohes Alter der Gang zu einem Kreditinstitut nicht mehr möglich sein. Ebenso kann durch einen Unfall die Geschäftsfähigkeit eines Bankkunden beeinträchtigt sein, sodass ein Bevollmächtigter die fortlaufenden Finanzgeschäfte durchführen kann.

Inhalte der Bankvollmacht

Eine Bankvollmacht überträgt einzelne Finanzrechte von einer Person (dem Aussteller der Vollmacht) auf eine andere Person (dem Bevollmächtigten). Welche Punkte direkt betroffen sind, kann in einer Bankvollmacht genau beschrieben sein. So kann die komplette Kontoverwaltung an eine Vertrauernsperson weitergegeben werden, aber auch einzelne Konten bzw. nur einzelne Transaktionen verwaltet werden. Ein einzelnes Konto in die Hand eines anderen zu übertragen kann etwa dann von Vorteil sein, wenn beispielsweise ein Konto in die Erbmasse eingehen soll. Wichtige Inhalte der Bankvollmacht sind die Namen und Bankkennzahlen der Institute, auf denen Konten angelegt sind. Ebenso müssen die Kontonummern für die jeweiligen Konten in der Bestattungsverfügung hinterlegt sein. Die eigentliche Vollmacht muss zudem die persönlichen Daten des Ausstellers enthalten (Name, Geburtsdatum, Wohnort) sowie die persönlichen Daten des Bevollmächtigten beinhalten. Abgeschlossen werden sollte die Bankvollmacht mit einem Datum und der handschriftlichen Signatur des Vollmachtgebers (Ausstellers).

Bankvollmachten in Vorsorgevollmacht

Da die Vorsorgevollmacht oft auch als Generalvollmacht ausgestellt wird, können darin auch die Verfügungsrechte für Bankkonten geregelt sein. In vielen Fällen reicht dann eine Vorsorgevollmacht aus, um die Konten von einer bevollmächtigten Person verwalten zu lassen. Einige Finanzinstitute wünschen allerdings eine separate Bankvollmacht. Daher empfiehlt es sich im Zuge der Bestattungsvorsorge eine eigenständige Bankvollmacht auszufüllen und diese dem Bevollmächtigten zeitnah zukommen zu lassen. Ein Muster für eine Bankvollmacht finden Sie hier zum kostenlosen Download. Bitte beachten Sie, dass Ihnen die vorstehenden Ausführungen lediglich einen ersten Überblick zum Thema Bankvollmacht bieten sollen und keine juristische Beratung ersetzen.

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