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Vorsorgevollmacht

VorsorgevollmachtEs gibt verschiedene Vorsorgedokumente. Mit einer Vorsorgevollmacht kann jemand bevollmächtigt werden, Entscheidungen für eine andere Person zu treffen. Diese Vollmacht kann individuell gestaltet werden, je nachdem, welche Rechte dem Bevollmächtigten eingeräumt werden sollen.

Meist sind in einer Vorsorgevollmacht Fragen zur gesundheitlichen Behandlung oder zur Verwaltung von Finanzen geregelt. Die Vorsorgevollmacht tritt dann in Kraft, wenn der Verfasser den eigenen Willen nicht mehr äußern kann oder Sachverhalte aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr einschätzen kann. Damit die Vorsorgevollmacht gültig ist, kann sie zum Beispiel von einem Notar beglaubigt werden.

Rechtliche Grundlage einer Vorsorgevollmacht

Damit eine Vorsorgevollmacht rechtswirksam ist, muss der Verfasser zum Zeitpunkt der Beurkundung über seinen freien Willen verfügen, das heißt geschäftsfähig sein. Bei der Wahl des Bevollmächtigten ist zu berücksichtigen, dass dieser uneingeschränktes Recht über die Inhalte der Vorsorgevollmacht hat. Daher ist es sinnvoll, jemanden zu wählen, dem man bedingungslos vertraut. Die rechtliche Grundlage zum Verhältnis zwischen Verfasser und Bevollmächtigtem ist im BGB geregelt. Es ist ratsam, bei der Erstellung einer Vorsorgevollmacht einen Notar zurate zu ziehen. Dieser kann nicht nur die Vorsorgevollmacht beglaubigen, sondern den Verfasser und den Bevollmächtigten zu der Wirksamkeit und zu den Konsequenzen dieser Vollmacht beraten.

Inhalte einer Vorsorgevollmacht

Eine Vorsorgevollmacht kann für ganz unterschiedliche Fragen erstellt werden, je nachdem in welchen Bereichen ein Stellvertreter notwendig ist. So kann ein Bevollmächtigter beispielsweise über medizinische Behandlungen entscheiden, den Verfasser in gerichtlichen Verfahren vertreten oder das Eigentum des Verfassers verwalten. Eine Vorsorgevollmacht entscheidet in der Regel über mehrere Bereiche und kann daher auch als Generalvollmacht bezeichnet werden. Für spezielle Bereiche können anstatt der Vorsorgevollmacht ähnliche Vollmachten erstellt werden wie zum Beispiel eine Bestattungsverfügung, Patientenverfügung oder eine Bankvollmacht.

Widerruf einer Vorsorgevollmacht

Die Vorsorgevollmacht kann, solange der Verfasser geschäftsfähig ist, jederzeit gekündigt werden. Sobald der Verfasser jedoch nicht mehr über seinen eigenen Willen verfügt, kann der Bevollmächtigte die Vorsorgevollmacht nicht ohne Weiteres widerrufen. Er muss zunächst beim Vormundschaftsgericht begründen, warum er die Vollmacht nicht mehr übernehmen kann oder will. Um sich als Verfasser in solchen Fällen zu schützen, ist es sinnvoll, in der Vorsorgevollmacht eine zweite Person zu nennen, die ersatzweise die Vollmacht übernehmen kann. Ein Muster für eine Vorsorgevollmacht finden Sie hier zum kostenlosen Download. Bitte beachten Sie, dass Ihnen die vorstehenden Ausführungen lediglich einen ersten Überblick zum Thema Vorsorgevollmacht bieten sollen und keine juristische Beratung ersetzen.

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